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Vier Fachleute aus drei Ländern informierten und beantworteten Fragen

Wer zahlt schon gerne zu viel Erbschaftsteuern? Unter dem Gesichtspunkt der grenzüberschreitenden speziellen Problematik war es unserer Gruppe ein Bedürfnis, einmal ausführlich dieses Thema zu beleuchten. Auch wenn nur gut dreißig Personen den Weg nach Henri-Chapelle fanden, konnte EF-Gruppenchef Manfred Gehlen dennoch hochkarätige Spezialisten begrüßen, die mit ihren Redebeiträgen die interessierten Zuhörer während zwei Stunden zu fesseln wussten.
Guido Imfeld, spezialisierter Rechtsanwalt der Euregio-Lex-Gruppe aus Aachen und Rechtsanwalt Jan Kramer aus Heerlen informierten ausführlich über das “Internationale Privat-Recht” (IPR), welches bei Kompetenzüberschreitungen die zuständige Gerichtsbarkeit definiert. Dipl. Kaufm. Stephan Wurdack, Wirtschaftsprüfer bei der Regio Treuhand Aachen GmbH, skizzierte die großen Linien der deutschen Steuergesetzgebung. Manfred Gehlen sprach über das belgische Erbschaftssteuergesetz und die diversen Möglichkeiten, die Erbschaftssteuerlast zu senken, unter dem Aspekt der vorzeitigen Schenkung mit oder ohne Rückbehalt des Nießbrauchs (Nutznießung). Er schlussfolgerte, dass Belgien in diesem speziellen Fall schon ein interessantes Steuerparadies sein kann. Voraussetzung ist natürlich eine professionelle Beratung bei der Durchführung der Erbschaftsangelegenheit.
In der anschließenden Fragerunde drehte sich das Gespräch vor allen Dingen um den Begriff des Lebensmittelpunktes und dessen Definition, die für die Bewertung der jeweiligen Besteuerungskompetenz ausschlaggebend ist.
Mit einem Dank an Redner und Zuhörer entließ Manfred Gehlen seine Gäste in die Small-Talkrunde beim Umtrunk.

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