|

Als Gründungsmitglieder der Europäischen Union gehören Luxemburg und Irland zum Einheitsmarkt und sind allen Richtlinien unterworfen, die dahin zielen den gemeinsamen Binnenmarkt aufzubauen.
In diesem günstigen Umfeld können die Versicherungsgesellschaften dieser Länder sich auszeichnen und wichtige Vorteile im europäischen und internationalen Konkurrenzumfeld offerieren.
Das Inkrafttreten der zweiten und dritten Direktive hat einen wirklichen europäischen Markt für Lebensversicherungen und Lebensversicherungsgesellschaften geschaffen. Ein Markt in dem sich die Versicherungsgesellschaften einen nicht unerheblichen Anteil, im Verhältnis zu ihren Möglichkeiten, erobert haben.
Beide Direktiven sind wichtig für alle Beteiligten. Sie stellen eine Garantie für den Kunden dar, der von allen durch die europäischen Texte vorgesehenen Schutzmassnahmen profitiert. Sie erlauben den Versicherungsgesellschaften ihre Angebote einer Gesamteuropäischen Kundschaft zu unterbreiten.
Die dritte Direktive erlaubt die Freie Dienstleistung im Versicherungsbereich. Die Versicherungsgesellschaften können ohne vorherige nationale Anerkennung ihre Angebote europaweit anbieten.
Die Angebote müssen natürlich den nationalen "Richtlinien Generellen Interesses" der Länder, in denen sie vermarktet werden sollen, entsprechen.
<< zurück
|
|